Stand: 01.01. 2014
1. Beitrag
1.1 Vollmitglieder
Jahresbeitrag
€ 12,--
€ 24,--
€ 36,--
€ 66,--
€ 36,--
Bei Familienangehörigen zahlt derjenige, der in der höheren Beitragsgruppe steht, den vollen Beitrag und der Ehepartner und/oder kindergeldbezugsberechtigte Kinder in der jeweiligen Gruppe den halben Beitrag.
1.2 Fördermitglieder
Jahresbeitrag
€ 12,--
€ 30,--
1.3 Ehrenmitglieder
Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.
1.4 Fälligkeit
Grundsätzlich wird der Beitrag als Jahresbeitrag bis zum 31. Mai des Jahres fällig. Wer länger als 4 Wochen mit der Zahlung bis zur o.a. Frist und dem letzten Monatsbeitrag im Rückstand ist, wird schriftlich ermahnt und nach weiteren 4 Wochen von der Mitgliederliste gestrichen, wenn bis dahin keine Zahlung erfolgt ist.
2. Aufnahmegebühr (nur Vollmitglieder)
Die Aufnahmegebühr wird einmalig bezahlt und verfällt beim Austritt aus dem Verein. Wird ein Vollmitglied zum Fördermitglied und zu einem späteren Zeitpunkt wieder zum Vollmitglied, so wird keine erneute Aufnahmegebühr erhoben. Die Aufnahmegebühr beträgt:
€ 7,50
€ 7,50
€ 25,--
halbe Gebühr in ihrer Gruppe
€ 10,--
Der Mitgliedsausweis wird bei Bezahlung der Aufnahmegebühr ausgehändigt. Sobald Vollmitglieder aus den Gruppen a, b, d, f in die höhere Gebührengruppe aufrücken, ist der halbe Differenzbetrag innerhalb von drei Monaten nachzuzahlen.
3. Finanzierungslücken
Finanzierungslücken müssen auf einer außerordentlichen Mitgliederversammlung besprochen und geregelt werden. Die Regelung muss einstimmig beschlossen werden.
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